LKW

Klasse C1E

Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Beschreibung

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

Zusatz

Mindestalter

18

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5s StVG Gebrauch gemacht haben.

Geltungsdauer

Bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

Bestehender Führerschein erforderlich

Ja, Klasse C1

Beinhaltende Klasse(n)

Klasse BE

Klasse D1E

Sonderregelung beinhaltende Klassen

Sonstige Unterlagen

Ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten