Bus

BKF-Weiterbildung Bus

Fahrer im Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Beschreibung

Grundsatz: Alle Fahrer die Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen D/DE, D/DE (Linie < 50 km) oder D1/D1E erforderlich ist, müssen eine Weiterbildung absolvieren.

Weiterbildung: 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (in Einheiten von mindesten 7 Stunden (z.B. 5 x 7 Stunden)

Der erstmalige Nachweis (35 Stunden) erfolgt:

  • 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation
  • Bis zum 9. September 2013
  • Bei Ablauf des vorhandenen Führerscheins zwischen 09.09.2013 und 09.09.2015 zum Ablaufdatum Nachweis: Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in Kombination mit dem Gültigkeitsdatum

Zusatz

Kein Zusatz

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17

Geltungsdauer: ohne befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

Beinhaltende Klasse(n) B

Keine beinhaltenden Klassen

Sonderregelung beinhaltende Klassen

Sonstige Unterlagen

Keine