Zweirad

Klasse A

Schwere Krafträder

Beschreibung

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Zusatz

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17

24

Geltungsdauer: ohne befristung

ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

nein

Beinhaltende Klasse(n) B

Klasse A1

Klasse A2

Klasse AM

Sonderregelung beinhaltende Klassen

Sonstige Unterlagen